Lieferung und Werklieferung von Grundstücken – eine Never-Ending-Story
Die umsatz- bzw. grunderwerbsteuerliche Beurteilung einer Grundstückslieferung oder einer Werklieferung eines Gebäudes sind im Regelfall unproblematisch. Schwierigkeiten bei der steuerlichen Einordnung treten jedoch immer dann auf, wenn es sich um Fälle des sog. einheitlichen Vertragswerks handelt.
Einheitliches Vertragswerk/einheitlicher Erwerbsgegenstand
Durch die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl 2017 I S. 436) nimmt die Finanzverwaltung ausführlich zum einheitlichen Vertragswerk im Rahmen der Grunderwerbsteuer Stellung. Vor dem Hintergrund steigender Grunderwerbsteuersätze führt dieses zu einer erheblichen Kostenbelastung.
Fallvarianten im Überblick
Fallvariante
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Umsatzsteuer
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Grunderwerbsteuer
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Lieferung Baugrundstück und Werklieferung Gebäude durch einen Unternehmer
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Lieferung Baugrundstück und Werklieferung Gebäude durch verschiedene Unternehmer, wenn einheitliches Vertragswerk
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Lieferung Baugrundstück
Werklieferung Gebäude
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aus: NWB 2017 S. 2853 – 2867 [BAAAG-55975]